
Lastenrad Förderung
Verschiedene Bundesländer, Städte, Kreise und Energieanbieter unterstützen unabhängig voneinander den Erwerb von (elektrischen) Lastenrädern für den Transport von Personen oder Gütern. Die Berechtigung zur Antragstellung variiert je nach Förderprogramm und kann in den entsprechenden Förderrichtlinien nachgelesen werden. Seit März 2021 gibt es eine bundesweite Förderung für E-Lastenräder. Informationen zur Richtlinie für E-Lastenfahrräder sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.
Es ist möglich, dass der Fördergeber spezifische Angaben zur Nutzlast eines Lastenrads benötigt. Die Nutzlast kann mithilfe der folgenden Formel berechnet werden:
Nutzlast = Zulässiges Gesamtgewicht (inklusive der Beladung der Transportbox, des maximalen Fahrergewichts und möglicherweise einer Belastung des Gepäckträgers) - Eigengewicht des Cargobikes.
E-Lastenrad-Förderung für Unternehmer
Winther Lastenräder sind geeignet für eine Zuladung von 80 bzw. 100 kg. Die Belastung des Sattels wurde bei allen Winther Modellen bis einschließlich 100 kg Fahrergewicht getestet. Das Eigengewicht der Winther Lastenräder liegt bei zirka 65 kg. Alle Winther Transportfahrräder und Lastenfahrräder entsprechen der Anforderung vom BAFA zur Mindest-Nutzlast von 120 kg für die bundesweite Förderung von gewerblichen Lastenrädern. Hinweis: Im Rahmen der BAFA E-Lastenrad-Förderung für gewerbliche Lastenräder dürfen keine Einbauten für den Personentransport z.B. Sitze und Gurte im Lastenrad montiert sein.
Bist du Unternehmer und möchtest du die bundesweite BAFA Förderung Lastenfahrrad für ein Winther Modell, das für den Kinder- oder Hundetransport entworfen wurde, in Anspruch nehmen, müssen die Sitzbänke und Gurte demontiert werden. Bitte erkunde dich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ob dein Lastenrad nach Wahl in den Rahmen der Bafa Förderung Lastenrad passt.


Förderung für private Lastenräder
Details zur Förderung von Lastenfahrrädern für Privatpersonen und andere berechtigte Antragsteller sind in den jeweiligen Richtlinien für die Förderung aufgeführt. Die Richtlinien für Lastenfahrräder und E-Lastenfahrräder variieren je nach Förderprogramm.
Für die meisten Anträge zur Förderung eines Lastenrads oder E-Lastenrads müssen ein oder mehrere Angebote vorgelegt werden. Angebote für Winther Lastenräder können über den Winther Webshop unter winther.de oder bei einem vertrauenswürdigen Winther Fachhändler unverbindlich eingeholt werden.
In allen Fällen gilt: Das Lastenrad darf erst nach Erhalt des Förderbescheids gekauft werden.
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Quelle: https://www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016

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